LAWINFO

SICAF: Investmentgesellschaft mit festem Kapital

QR Code

BEENDIGUNG

Rechtsgebiet:
SICAF: Investmentgesellschaft mit festem Kapital
Stichworte:
Investmentgesellschaft mit variablem Kapital, SICAV
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Auflösung

Grundlage:

Das KAG enthält keine Regeln zur Auflösung der SICAF. Gestützt auf KAG 112 sind daher die Auflösungsbestimmungen des Aktienrechts anwendbar [vgl. OR 736 ff.]

Die Gesellschaft wird aufgelöst:

  • aus den in den Gesellschaftsstatuten vorgesehenen Gründen
    • Zeitablauf
    • o.ä.
  • durch Gesellschafterbeschluss
  • aus den im Gesetz vorgesehenen Gründen
    • Konkurs der SICAF
    • Zeitablauf
    • Unerreichbarkeit des Gesellschaftszwecks
    • Richterurteil bei Auflösung aus wichtigen Gründen

Weiterführende Informationen

» Auflösung einer Aktiengesellschaft

Liquidation

Grundlage:

Es gelten die allgemeinen Liquidationsprinzipien wie bei der Aktiengesellschaft (AG).

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.