Auflösung
Grundlage:
Das KAG enthält keine Regeln zur Auflösung der SICAF. Gestützt auf KAG 112 sind daher die Auflösungsbestimmungen des Aktienrechts anwendbar [vgl. OR 736 ff.]
Die Gesellschaft wird aufgelöst:
- aus den in den Gesellschaftsstatuten vorgesehenen Gründen
- Zeitablauf
- o.ä.
- durch Gesellschafterbeschluss
- aus den im Gesetz vorgesehenen Gründen
- Konkurs der SICAF
- Zeitablauf
- Unerreichbarkeit des Gesellschaftszwecks
- Richterurteil bei Auflösung aus wichtigen Gründen
Weiterführende Informationen
Liquidation
Grundlage:
Es gelten die allgemeinen Liquidationsprinzipien wie bei der Aktiengesellschaft (AG).